Header image
 


Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und alternative Konfliktlösung

 
line decor
  
line decor
<  
 
 
 

 
 


Wirtschaftsmediation

In der beruflichen Zusammenarbeit entstehen immer wieder Konflikte oder konfliktträchtige Situationen zwischen Partnern, Kollegen, Vorständen, zwischen Führungskräften und Mitarbeitern oder zwischen Abteilungen, Auftraggebern und Kunden.

 

Derartige Situationen sind dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Kommunikation der am Wirtschaftsprozeß Beteiligten nicht mehr konstruktiv verläuft, emotional aufgeladen und verzerrt oder auf ein Mindestmaß reduziert ist, bzw. als vollkommen abgebrochen wahrgenommen wird. Einigungschancen werden vertan, weil die Parteien in überzogenen Positionen verharren, allein in rechtlichen Ansprüchen denken oder stereotyp um wechselseitige Konzessionen ringen, statt nach innovativen Drittlösungen zu suchen.

 

Dies kommt Ihnen bekannt vor? Dann möchten wir Ihnen hiermit einige Fragen an die Hand geben, die Ihnen möglicherweise weiter helfen können:

 

  • Was ist Ihr Ziel? Worum geht es Ihnen wirklich?
  • Welches Ergebnis möchten Sie auf jeden Fall vermeiden?
  • Welche Ziele und Interessen könnte die andere Partei haben?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, Ihr Ziel zu verwirklichen (ohne die andere Partei und mit der anderen Partei)?
  • Wie gut sind Ihre Alternativen?
  • Was würde passieren, wenn Sie sich nicht einigen?

 

Aus dem oben skizzierten Verhandlungsdilemma zieht die Mediation Konsequenzen, indem sie die Verhandlungen auf der Grundlage eines an der Harvard Law School entwickelten Verhandlungskonzeptes von einem besonders geschulten Mediator moderieren läßt. Mediation ist in diesem Sinne ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung allparteilicher Dritter selbstbestimmt eine interessenorientierte Lösung erarbeiten können. Es handelt sich daher um ein interessen- und lösungsorientiertes Verfahren, dass das zukünftige Zusammenleben, Kommunizieren und Kooperieren unterstützt, die Selbständigkeit der Handelnden betont und ergebnisoffen ist. Mediation läßt sich folglich als optimierte Verhandlung darstellen, bei der der Mediator im weitesten Sinne als Verhandlungscoach die Verhandlungen derart strukturiert, dass zunächst verdeckte Einigungsspielräume aufgedeckt werden. Dieses Konzept liegt allen Mediationsformen (z.B. Wirtschaftsmediation, Familienmediation und Umweltmediation) zugrunde, und dementsprechend ähneln sich die Verfahrensabläufe (Ablauf einer Mediation).

 

Mediation weist generelle Merkmale auf, die dieses Verfahren für die Behandlung und Lösung wirtschaftsrechtlicher Konflikte geeignet macht (hierzu auch Eignungskriterien für eine Wirtschaftsmediation). Dies können zunächst Zeit- und Kostenvorteile der Mediation gegenüber gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren sein. Daneben eignet sich die Mediation besonders für Unternehmen und Mitglieder von Führungsetagen in Unternehmen, weil deren unternehmerisches Innovationspotential, Kreativität und Phantasie, die gewissermaßen den "Motor" eines Unternehmens am Markt darstellen, in der Mediation zur Konfliktlösung erheblich beitragen können. Umgekehrt können wirtschaftsrechtliche Konflikte Merkmale aufweisen, die die Anwendung von Mediation zur Konfliktbehandlung in Frage stellen oder gar ausschließen. Diese Negativmerkmale im Sinne der Geeignetheit von Mediationen können sowohl aus der Eigenart des Konflikts herrühren als auch bei den am Konflikt beteiligten Personen selbst liegen. Die Parteien ( ggf. auch deren Anwälte) und der Mediator müssen daher im Einzelfall prüfen, inwieweit sich der konkrete wirtschaftsrechtliche Konflikt für eine Mediation eignet. mehr dazu

 

Zudem können die über die rechtlichen Ansprüche hinaus gehenden Interessen der Parteien berücksichtigt werden. Die Mediation bewirkt im Idealfall nicht nur die Beendigung des Konflikts, sondern ist Ausgangspunkt einer neuen oder erweiterten Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

 

Analysiert man vor Gericht geschlossene Vergleiche, die regelmäßig in einem Kompromiss zwischen den ursprünglichen Extremforderungen bestehen, und Mediationsvergleiche, so stellt man fest, dass der gerichtliche Vergleich eher einer Minimallösung entspricht, während Mediationsvergleiche die Interessen der Beteiligten deutlich umfassender berücksichtigen und Regelungen enthalten, die mit dem ursprünglichen Konflikt scheinbar nichts zu tun haben. Diese Einbeziehung dieser außerhalb des Konflikts stehenden Verhandlungsthemen ermöglicht in hohem Maße die erstrebten "Win-Win"-Lösungen.